Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Für alle Leistungen der Schnüdel Fußballschule Schweinfurt gelten diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters (AGB).
  2. Vertragspartner
    2.1 Verträge werden mit der Schnüdel Fußballschule Schweinfurt, Inhaber: 1. FC Schweinfurt 1905 e. V., Ander-Kupfer-Platz 2 97424 Schweinfurt geschlossen.
    2.2 Verträge kommen ausschließlich mit volljährigen Vertragspartnern zustande
  3. Anmeldung und Vertragsschluss
    3.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an den angebotenen Leistungen ist ausschließlich über die Schnüdel Fußballschule Schweinfurt Website möglich.
    3.2 Die auf der Website gemachten Angaben stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar.
    3.3 Der Teilnehmer gibt ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab, indem er alle erforderlichen Felder (mit „*“ gekennzeichnet) ausgefüllt, die AGB akzeptiert und die Anmeldung abgeschlossen hat.
    3.4 Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung schriftlich per E-Mail bestätigt hat.
    3.5 Sollte eine Veranstaltung schon die maximale Teilnehmerzahl erreicht haben, wird der Teilnehmer per E-Mail informiert. Der Teilnehmer wird auf die Warteliste gesetzt.
  4. Preise
    4.1 Der auf der Website angegebenen Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.
    4.2 Alle genannten Preise sind inklusive Umsatzsteuer.
    4.3 Sonderpreise bei Ermäßigungen werden gesondert ausgewiesen. Die Ermäßigung ist ausschließlich unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Angabe der Mitgliedsnummer) zu gewähren.
  5. Zahlung
    5.1 Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung.
    5.2 Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website des Veranstalters genannt werden.
    5.3 Zahlt der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung nicht, hat der Veranstalter das Recht, vom Vertrag zurücktreten. Durch den Rücktritt des Vertrages verliert der Teilnehmer dadurch seinen Anspruch auf die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.
    5.4 Die entstehenden Gebühren durch die Überweisung trägt der Teilnehmer.
    5.5 Bei einer Rückbelastung hat der Teilnehmer jeglichen Schaden und jegliche Aufwendung zu ersetzten, welche durch die jeweilige Rückbelastung entsteht. In diesem Fall ist der Veranstalter dazu berechtiget, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Durch den Rücktritt des Vertrages verliert der Teilnehmer seinen Anspruch auf die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.
  6. Widerrufsrecht
    6.1 Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
  7. Storno, Rücktritt, Ausfall
    7.1 Kann der Teilnehmer an der gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen, so kann er seinen Vertrag für Fußballcamps schriftlich per E-Mail (fussballschule@fcschweinfurt05.de) stornieren.
    7.1.1 Bei Storno bis 14 Tage vor Beginn des Camps wird der volle Preis erstattet.
    7.1.2 Bei einem Storno bis 7 Tage vorher wird 50 % des Preises einbehalten.
    7.1.3 Bei Storno innerhalb von 24 Stunden erfolgt keine Erstattung.
    7.1.4 Im Krankheitsfall hat der Teilnehmer den Rücktritt vom Vertrag schriftlich per E-Mail zu erklären. Hierfür ist die Vorlage eines ärztlichen Attests notwendig. Der Veranstalter trifft individuelle Verabredungen mit dem Teilnehmer über die Rückvergütung (Erstattung des Teilnahmegebühr, Gutschein, Ersatzveranstaltung).
    Diese individuellen Verabredungen werden auch bei einer verletzungs- oder krankheitsbedingten Beendigung des Camps zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer getroffen.
    7.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist davon nicht berührt.
    7.3 Der Veranstalter behält sich eine Absage, wegen nicht Erreichens der Mindestteilnehmerzahl, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vor. Der Teilnehmer hat Anspruch auf Rückzahlung des eingezahlten Teilnehmerbeitrages. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt auch bei einer Absage aufgrund höherer Gewalt.
  8. Leistungen
    8.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Angaben auf der Website des Veranstalters und der Teilnahmebestätigung.
    8.2 Bei nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung entsteht für den Teilnehmer Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr aufgrund von Leistungen, die nicht vertragsgemäß erbracht wurden, sind innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen.
  9. Krankheiten, Verletzungen
    9.1 Der Teilnehmer darf an keiner meldepflichtigen Krankheit leiden. Sollte dies vor Beginn der Veranstaltung der Fall sein, ist der Teilnehmer dazu verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
    9.2 Eine Auskunftspflicht gegenüber dem Veranstalter besteht bei gesundheitlichen Problemen (z. B. Allergien, Medikamenteneinnahme, Unverträglichkeiten)
    9.3 Bei kleineren Verletzungen (z.B. kleinere Schürfwunden) oder Insektenstiche erklärt sich der Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass die Versorgung durch die Trainer des Veranstalters erbracht wird (Desinfektion, Wundsalbe).
  10. Versicherung
    10.1 Jeder Teilnehmer muss während der Teilnahme an den Veranstaltungen über eine Kranken- und Haftpflichtversicherung verfügen, nicht volljährige Personen über die Erziehungsberechtigten.
  11. Bildmaterial, Fotografien
    Fotoaufnahmen bzw. Filmaufnahmen werden im Rahmen der Veranstaltung zum Zwecke der Werbung und Dokumentation getätigt. Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die bei der Veranstaltung entstandenen Foto- und Filmaufnahmen zur Werbung, Dokumentation und medialen Veröffentlichung gespeichert, genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Sie dürfen in diesem Zusammenhang auch an Dritte weitergegeben werden.
  12. Haftung
    12.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei wiederholter und grober Nichtbeachtung von Anordnungen den Teilnehmer für weitere Veranstaltungen auszuschließen.
    12.2 Für in Verlust geratene Gegenstände des Teilnehmers wird keine Haftung seitens des Veranstalters übernommen.
    12.3 Der Veranstalter haftet ausschließlich für Schäden, welche vom Veranstalter vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht werden.
    12.4 Der Veranstalter ist während den Veranstaltungen verpflichtet, im Rahmen der Aufsichtspflicht alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schaden von den Teilnehmern abzuwenden.
  13. Datenschutz
    13.1 Die Weiterleitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der organisatorischen Durchführung. Der Veranstalter verfährt mit den hinterlassenen Daten vertraulich und nach den gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
    13.2 Fällt der Verwendungszweck für die gespeicherten Daten weg, werden die Daten gelöscht.
  14. Schlussbestimmung
    14.1 Anwendung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    14.2 Die Wirksamkeit des Vertrages bleibt auch dann unberührt, falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder die Wirksamkeit später verlieren.